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Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkassen abgerechnet, sondern über das Land Rheinland-Pfalz. Die Untersuchungsberechtigungsscheine können im Fachbereich Bürgerdienste beantragt werden und sind gebührenfrei.
Mitzubringen sind:
Personalausweis oder Reisepass