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Gleichstellung

Männern ihre Rechte und nicht mehr.
Frauen ihre Rechte und nicht weniger.

(Susan B. Anthony)

 

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist in § 2 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Die Grundlage meiner Arbeit begründet sich in Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz.

Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte Ursula Orth ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.

Warum gibt es eine Frauenbeauftragte?

Frauen erfahren im alltäglichen Leben vielfach Benachteiligung.
Beispielsweise

  • sind Frauen häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen
  • verdienen weniger bei gleicher Qualifikation, haben schlechtere Aufstiegschancen und sind im Alter entsprechend schlechter versorgt
  • wird die Hauptlast bei Kindererziehung, Haushalt und Altenpflege von Frauen getragen
  • sind Frauen und Mädchen sind immer wieder Opfer körperlicher und seelischer Gewalt

Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?

Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.

Die Frauenbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung
  • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten
  • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen
  • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an

Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?

An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen in der Verwaltung und Bürgerinnen der Gemeinde wenden, die sich

  • in der Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen.

Alle Gespräche und Beratungen werden vertraulich behandelt!

Die Frauenbeauftragte gibt zum Beispiel Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Quellverweis

Die dargestellten Inhalte stammen aus der rlpDirekt-Plattform