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Schiedsamt

...zur vorgerichtlichen Streitschlichtung

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und damit über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.

Unsere Schiedsfrau / Unser Schiedsmann

Doktor der Medizin Andrea Erbeldinger aus Gimbsheim ist für den Schiedsbezirk Eich 1 (Alsheim und Gimbsheim) zuständig.

„Ich gehe gerne mit Menschen um und möchte dazu beitragen, durch ein offenes Gespräch den sozialen Frieden zwischen zerstrittenen Parteien wiederherzustellen“, benennt Andrea Erbeldinger ihren Grund, das Amt der Schiedsfrau auszuführen. Durch ihre langjährige Tätigkeit als Fachärztin für Labormedizin besitzt sie viel Erfahrung in Mitarbeiterführung und beherrscht den Umgang mit Konfliktsituationen. 


Matthias Münk aus Eich kümmert sich um den Schiedsbezirk Eich 2 (Eich, Hamm am Rhein und Mettenheim).

„Durch meine ehemalige Führungsposition als Bäckermeister habe ich gelernt, ein Ausbilder und Vorgesetzter zu sein, der Konflikte angeht und umgehend löst“, nennt Matthias Münk seine Motivation künftig in Eich, Hamm oder Mettenheim streitende Parteien an einen Tisch zu bringen, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Sprechstunden nach Vereinbarung

Doktor der Medizin Andrea Erbeldinger
Mobil: 0157 337 136 21                           
E-Mail: schiedsfrau@erbeldinger.de

Matthias Münk
Mobil: 0175 180 3701                                                                      
E-Mail: muenk.matthias@gmx.de

Allgemeines

Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Welche Aufgaben hat der Schiedsmann?
In welchen Fällen kann er Ihnen helfen?

Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.

Der Schiedsmann ist "Schlichter" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:

  1. Beleidigung
  2. Körperverletzung
  3. Sachbeschädigung
  4. Hausfriedensbruch
  5. Bedrohung
  6. Verletzung des Briefgeheimnisses

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art (zum Beispiel Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche unter anderem, in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht) sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie den Schiedsmann bitten, den Streit zu schlichten.

Schlichten ist besser als Richten!

Dies deshalb, weil bei der Schiedsperson keine Partei "gewinnt" oder "verliert", so dass die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass der Frieden von Dauer ist.

Bei uns sind Sie immer Gewinner, da

  1. Ihr Fall schnell bearbeitet wird, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit
  2. das Verfahren kostengünstig ist

Was können Sie erwarten ?

Sie sitzen an einem Tisch mit dem zuständigen Schiedsmann und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden und klären die strittige Angelegenheit.

Dies ist auch in den Fällen so, in denen Sie mit denen, mit denen Sie sich in Streit befinden, nicht mehr reden können. Denn die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt zumindest in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Falle der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Der Schiedsmann ist durch den von ihm abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Er versucht als "neutrale Person" in einem mit Einfühlungsvermögen geführten Gespräch mit den sich Streitenden den Streit beizulegen und zwischen den "Parteien" einen Vergleich zu schließen. Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Jedoch: Die Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten!

Sie haben allerdings nachweislich eine Erfolgsquote von mehr als 50% und ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich zerstrittenen Parteien erfahrungsgemäß zu einer höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.