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Historische Ortskerne

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Reisepass

Ihr Wohnort

Reisepässe können Sie im Fachbereich Bürgerdienste nur persönlich (nicht mit Vollmacht) beantragen.

Bitte beachten:

  • Seit 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist ein Nachweis der Reisebuchung vorzulegen.

Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes:
www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen
• Personalausweis oder alter Reisepass
• 1 Lichtbild neueren Datums, das Biometrie tauglich sein muss
• Geburtsurkunde oder Stammbuch

Gebühren
• Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
• Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
• Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 €
• Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 €

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen

Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 3-4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

• Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €
• Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
• Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 124,00 €
• Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 €
• Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 €

Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr