Abgabe für Wegeunterhaltung
Die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim erheben aufgrund rechtsgültiger Satzungen Beiträge für die jährlichen Unterhaltungskosten der Feld- und Weinbergswege.
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der genannten Ortsgemeinden gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind. Ein Grundstück ist durch ein Feld- oder Weinbergsweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtlich nicht ausgeschlossene Möglichkeit besteht, dieses oder einen Teil davon zu Bewirtschaftungszwecken zu erreichen.
Beitragsmaßstab ist die auf 10 Quadratmeter auf- beziehungsweise abgerundete Grundstücksfläche.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabenbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
Die Ortsgemeinderäte haben für die Wegeunterhaltung die folgenden Abgabensätze je Hektar Grundstücksfläche beschlossen:
2018 | 2019 | 2020 | ||||
Alsheim | 60 €/Hektar | 60 €/Hektar | 60 €/Hektar | |||
Mettenheim |
18 €/Hektar |
18 €/Hektar |
18 €/Hektar |
Die Abgabe für die Wegeunterhaltung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung zusammen mit der Grundsteuer festgesetzt und erhoben. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf die eindeutigen Fälligkeitshinweise im Info-Block „Grundsteuer“ verwiesen.