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Historische Ortskerne

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Abgabe für die Wiederaufbaukasse

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Für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz wurde zur Förderung des Weinbaus eine Aufbaukasse gebildet. Diese hat die Aufgabe, zur Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe beizutragen und hierbei insbesondere den planmäßigen Wiederaufbau von Rebflächen vorzubereiten und zu fördern. Zur Erfüllung ihrer nach dem Weinbergsaufbaugesetz obliegenden Aufgaben bedient sich die Wiederaufbaukasse unter anderem der jährlichen Beiträge.
Die Beiträge werden von den weinbaulich genutzten Grundeigentum erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümer von Rebflächen, die bezogen auf die Gemeinde, mehr als 5 Ar umfasst. Die Wiederaufbaukasse setzt die Höhe des jährlichen Beitragssatzes je Flächeneinheit fest. Dieser beträgt zur Zeit 0,00 EUR pro Hektar. Die Beiträge für die Wiederaufbaukasse werden in der Weise ermittelt, dass die Rebfläche mit dem Beitragssatz multipliziert wird.

Die Errechnung und Erhebung der Beiträge ist Kraft gesetzlicher Regelung an die Erhebung der Grundsteuer gekoppelt, sodass diesbezüglich auf die vorhandenen Informationen im Abschnitt Grundsteuer verwiesen werden kann.