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Historische Ortskerne

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Anmeldung (Wohnsitz)

Ihr Wohnort

Bei jeder Anmeldung und Ummeldung ist immer eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Diese Wohnungsgeberbestätigung kann nur mit einem besonderen Vordruck erfolgen, der im Bürgerservicebüro abgeholt werden kann oder hier zum Download bereitsteht.

Andere Formen oder Vorlagen der Bestätigung werden nicht anerkannt beziehungsweise angenommen.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

• Personalausweis
• Wohnungsgeberbestätigung

Dokumente