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Aufgrabungsgenehmigung
Das Öffnen einer öffentlichen Fläche (befestigt oder unbefestigt), wie zum Beispiel zum Verlegen, Reparieren oder dem Austausch von Ver-, Entsorgungs- oder Kommunikationsleitungen muss vom zuständigen Straßenbaulastträger genehmigt werden.
Dies sind für
• Klassifizierte Straßen (Kreis- beziehungsweise Landstraßen) der Landesbetrieb Mobilität Rhein- land-Pfalz in Worms
• Gemeindestraßen, Wege und Gehwege die Verbandsgemeinde Eich
Das entsprechende Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig vor Baubeginn bei der Verbandsgemeinde ein.