Abgabe für Wegeunterhaltung
Die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim erheben aufgrund rechtsgültiger Satzungen Beiträge für die jährlichen Unterhaltungskosten der Feld- und Weinbergswege.
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der genannten Ortsgemeinden gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind. Ein Grundstück ist durch ein Feld- oder Weinbergsweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtlich nicht ausgeschlossene Möglichkeit besteht, dieses oder einen Teil davon zu Bewirtschaftungszwecken zu erreichen.
Beitragsmaßstab ist die auf 10 Quadratmeter auf- beziehungsweise abgerundete Grundstücksfläche.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabenbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
Die Ortsgemeinderäte haben für die Wegeunterhaltung die folgenden Abgabensätze je Hektar Grundstücksfläche beschlossen:
Steuer und Abgabensätze für das Haushaltsjahr 2022 - Übersicht
Die Abgabe für die Wegeunterhaltung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung zusammen mit der Grundsteuer festgesetzt und erhoben. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf die eindeutigen Fälligkeitshinweise im Info-Block „Grundsteuer“ verwiesen.