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Historische Ortskerne

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Abgabe für Wegeunterhaltung

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Die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim erheben aufgrund rechtsgültiger Satzungen Beiträge für die jährlichen Unterhaltungskosten der Feld- und Weinbergswege.

Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der genannten Ortsgemeinden gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind. Ein Grundstück ist durch ein Feld- oder Weinbergsweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtlich nicht ausgeschlossene Möglichkeit besteht, dieses oder einen Teil davon zu Bewirtschaftungszwecken zu erreichen.

Beitragsmaßstab ist die auf 10 Quadratmeter auf- beziehungsweise abgerundete Grundstücksfläche.

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabenbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

Die Ortsgemeinderäte haben für die Wegeunterhaltung die folgenden Abgabensätze je Hektar Grundstücksfläche beschlossen:

Steuer und Abgabensätze für das Haushaltsjahr 2022 - Übersicht

Die Abgabe für die Wegeunterhaltung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung zusammen mit der Grundsteuer festgesetzt und erhoben. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf die eindeutigen Fälligkeitshinweise im Info-Block „Grundsteuer“ verwiesen.