Kinderreisepass
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile vorsprechen bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen. Das Kind muss bei der Antragstellung immer zugegen sein.
Seit 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweis für die Reise ins europäische Ausland erforderlich.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Unterlagen
• 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich
• Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch (bei erstmaliger Ausstellung)
• Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils
Gebühren
• Kinderreisepass: 13,00 €
• Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €