Fischereischein
Fischereischeine werden im Fachbereich Bürgerdienste ausgestellt bzw. verlängert. Die Fischereischeine können für 1 Jahr bzw. für 5 Jahre ausgestellt werden. Jugendfischereischeine können grundsätzlich nur für 1 Jahr ausgestellt werden und müssen jedes Jahr verlängert werden. Ab 16 Jahre ist eine Fischereiprüfung erforderlich.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis oder Reisepass
• Fischereiprüfungsurkunde (bei Erstbeantragung)
• 2 Passbilder (bei Neuausstellung)
Gebühren
• Jahresfischereischein 16,90 €
• 5-Jahresfischereischein 55,00 €
• Jugendfischereischein 7,60 €
• Ersatz bei Verlust 2,60 €
Bei Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren sich die Gebühren wie folgt:
• Jahresfischereischein 14,00 €
• 5-Jahresfischereischein 45,50 €
(Stand: 01.10.2024)