Ausstellung von Urkunden
Bestellservice für Personenstandsurkunden
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um zum Beispiel heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden unter anderem folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt.
Urkunden und Kosten
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister 13,-€
- Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister 13,-€
- Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister 13,-€
- Lebenspartnerschaftsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister 13,-€
- Mehrsprachige Urkunden 13,-€
- weitere Exemplare der gleichen Urkunde je 6,50 €
- Urkunden zur Vorlage beim Rententräger sind gebührenfrei
Urkunden können nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren, Abkömmlingen oder Bevollmächtigten. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
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