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Standesamt

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Bauantrag

Ihr Wohnort

Um mit dem Bau eines Projekts beginnen zu können, muss ein Bauantrag gestellt werden. Diesen reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein.

Die benötigten Vordrucke können Sie hier herunterladen.

Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung mit den folgenden Unterlagen vorzulegen:

• amtlicher Lageplan
• Bauzeichnungen
• Berechnungen des umbauten Raumes sowie der Nutz- und   Wohnflächen
• Nachweis der Grund- und Geschossflächenzahl
• Baubeschreibung
• Beschreibung der Feuerstätten
• Abstandsflächen- und Stellplatznachweis
• Statistischer Erhebungsbogen

Die Antragsunterlagen müssen von einem Bauvorlageberechtigten (Architekten oder Bauin-genieur) sowie vom Bauherrn unterschrieben werden.

Liegt das Grundstück in einem Bebauungsplangebiet (B-Plan), wird, soweit der Bauherr sich an die Festsetzungen dessen hält, ein Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO eingeleitet. Das bedeutet, dass sie in der Regel innerhalb von vier Wochen einen Bescheid über die Freistellung des Vorhabens erhalten und mit dem Bauen begonnen werden kann.

Besteht für das Gebiet, in dem sich das geplante Bauvorhaben befindet kein Bebauungsplan, so muss ein förmliches Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass die Bauordnungsbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms die eingereichten Unterlagen prüft und nach Herstellung des Einvernehmens mit der betroffenen Ortsgemeinde über eine Baugenehmigung entscheidet.