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Abmeldung einer Nebenwohnung
Eine Nebenwohnung ist nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Abmeldung bei der Nebenwohnsitzgemeinde ist nicht mehr möglich. Bei Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.