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Standesamt

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Reisepass

Ihr Wohnort

Reisepässe können Sie im Fachbereich Bürgerdienste nur persönlich (nicht mit Vollmacht) beantragen.

Bitte beachten:

  • Seit 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist ein Nachweis der Reisebuchung vorzulegen.

Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes:
www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen
• Personalausweis oder alter Reisepass
• Geburtsurkunde oder Stammbuch

Gebühren
• Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
• Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
• Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 €
• Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 €

• Erstellung eines biometrischen Lichtbildes 6,00 €

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen

Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 3-4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

• Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €
• Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
• Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 124,00 €
• Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 €
• Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 €

Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr


Lassen Sie Ihr biometrisches Lichtbild direkt in der Behörde anfertigen
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit Mai keine Papierfotos mehr für Personalausweise und Reisepässe genutzt werden. Stattdessen erfolgt die Erstellung und Nutzung komplett digital.

Variante 1: Sie lassen Ihr Foto wie gehabt beim Fotografen oder einem sonstigen Dienstleister anfertigen. Statt Ihnen die Fotos wie bisher in ausgedruckter Form auszuhändigen, werden Ihre Fotos digital für die Passbehörde bereitgestellt. Bei der Vorsprache in unserem Bürgerbüro können unsere Sachbearbeiterinnen das Foto dann entsprechend abrufen und für Ihren Antrag verwenden. Bitte vorab beim Fotografen informieren, ob er diese Leistung anbieten kann.
Insbesondere bei Ausweisdokumenten von Kleinkindern und Babys empfehlen wir die Fotos auf diese Weise erstellen zu lassen, da hier mehr Möglichkeiten und Zeit zur Verfügung stehen, um ein möglichst biometrisches Bild zu erhalten.

Variante 2: Sie lassen Ihr Foto direkt im Bürgerbüro von unseren Mitarbeiterinnen erstellen. Ihr Foto wird direkt vom Gerät in den Antrag aufgenommen, es erfolgt auch hier kein Ausdruck in Papierform. Die Gebühr beträgt 6,- € je Bild/Dokument.

Bitte beachten: Diese Änderung gilt nicht für Führerscheine und Fischereischeine. Hier muss weiterhin ein biometrisches Foto in ausgedruckter Form mit vorgelegt werden!

Eine vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro zur Beantragung von Ausweisen und Pässen ist unbedingt erforderlich