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Melderegisterauskünfte
Auskünfte aus dem Melderegister erteilt der Fachbereich Bürgerdienste.
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft für jede betroffene Person 8,10 €.
Für gewerbliche Zwecke nach § 44 Abs. 1 BMG - außer Adresshandel - für jede betroffene Person 9,20 €.
Für Zwecke der Werbung und Adresshandel nach § 44 Abs. 3 BMG für jede betroffene Person 10,00 €.
Erweiterte Melderegisterauskunft für die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich nachgewiesen werden muss 10,00 €.