Eheschließungen
Eheschließungen - Allgemeine Informationen
Anmeldung ( Früher: Aufgebot bestellen)
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Elektronische Anmeldung zur Eheschließung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) – wird nicht benötigt für Personen, die innerhalb der Verbandsgemeinde Eich ihren Wohnsitz haben
wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform; vom Standesamt des Geburtsortes)
wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- beglaubigte Abschrift des Ehe-/Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk durch Tod oder Scheidung
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) sowie Rechtskraftsvermerk
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner aus dem Ausland:
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde. Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, benötigen sie eventuell auch ein Ehefähigskeitszeugnis. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes.
Wir beraten Sie gerne!
Welche Gebühren fallen an?
Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)
- 52,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 80 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist.
Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:
In den Amtsräumen:
- 45,00 Euro während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 90,00 Euro außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Außerhalb der Amtsräume:
- 100,00 Euro während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 140,00 Euro außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Rechtsgrundlage
• §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
• §§ 28f Personenstandsverordnung (PStV)
• §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis/AllgVwGebV RP 2002)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Heiraten in der Verbandsgemeinde Eich
Das Standesamt Eich bietet einen Trausaal im 1. Stock der Verbandsgemeindeverwaltung (Achtung der Raum ist nicht barrierefrei!) und Trauungen in drei Außenstellen mit besonderem Ambiente an. Machen Sie Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Tag. Sie haben eine Auswahl von unterschiedlichsten Orten, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Ab 2025 bietet das Weingut Matthias Klös eine weitere Location an.
Denken Sie bei der Planung Ihres gewünschten Trautermins an eine frühzeitige Anmeldung und Reservierung. Trauungen können nur an Terminen während der Öffnungszeiten oder an einem der festgelegten Samstage stattfinden.
Samstags heiraten?
Das Standesamt der Verbandsgemeinde Eich gibt für das kommende Jahr folgende Termine bekannt und empfiehlt eine möglichst frühzeitige Reservierung.
Unsere zusätzlichen Trautermine für das Jahr 2024 und das Jahr 2025Trauungen am Samstag in den Monaten Januar, Februar, März, November und Dezember auf Anfrage.
JA - sagen können Sie um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr.
Termine 202406. Juli 2024 (ausgebucht)
20. Juli 2024 (ausgebucht)
10. August 2024 (11 Uhr-Termin möglich)
24. August 2024 (11 Uhr- und 15 Uhr-Termin möglich)
14. September 2024 (ausgebucht)
28. September 2024
Termine 2025
15.03.2025
29.03.2025
12.04.2025
26.04.2025
10.05.2025
24.05.2025
14.06.2025
28.06.2025
05.07.2025
26.07.2025
09.08.2025
23.08.2025
27.09.2025