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Standesamt

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Spendenbescheinigung

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Nach der Neuordnung des Spendenrechts (01.01.2000) ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass der Geldgeber seine Spende über die Verbandsgemeindekasse dem Spendenempfänger zuleiten muss. Dieses sogenannte Spendendurchlaufverfahren hat mit der Reform des Spendenrechts in der täglichen Praxis zunehmend an Bedeutung verloren, da die begünstigten Institutionen, z.B. Vereine, die Bescheinigung über erhaltene Spenden nun selbst ausstellen dürfen. Beabsichtigen Sie also Ihrem Verein eine Geldspende zukommen zu lassen, empfehlen wir Ihnen sich mit diesem zwecks Erteilung einer Spendenbescheinigung direkt in Verbindung zu setzen. Wollen Sie Ihre Spende jedoch über die Verbandsgemeindekasse an den Spendenempfänger weiterleiten, können wir Ihnen für Ihre Zahlung nur dann eine Spendenbescheinigung erteilen, wenn der begünstigte Verein einen Freistellungsbescheid oder eine Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes vorlegen kann. Bitte setzen Sie sich zuvor mit den Vertretern des entsprechenden Vereins in Verbindung.