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Standesamt

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Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)

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Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (amtliches Führungszeugnis) als Selbstauskunft beantragen. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist dieser auch antragsberechtigt.
Führungszeugnisse können nur in persönlicher Vorsprache oder online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist im Fachbereich II - Bürgerdienste zu stellen und wird von dort elektronisch an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung übersandt.

Für private Zwecke wird das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt. Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, so wird es direkt an die betreffende Behörde weitergeleitet

Erweitertes Führungszeugnis
Für Personen, die in jugendnahen Bereichen tätig sind oder sein werden, ist ein Führungszeugnis auf der Grundlage des §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erforderlich.

Europäisches Führungszeugnis
Nach §30b BZRG können Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, beantragen, dass in ihr Führungszeugnis die Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen wird.

Führungszeugnis online beantragen unter: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Mitzubringen sind:
Personalausweis bzw. Reisepass des Antragstellers
Im Falle eines gebührenfreien Führungszeugnisses (Ehrenamt) ist zusätzlich die gesonderte Bestätigung des Arbeitgebers oder der anfordernden Einrichtung mitzubringen.

Gebühren
13,00 € je Führungszeugnis
17,00 € je Europäisches Führungszeugnis