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Bürgerservice

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Straußwirtschaft

Ihr Wohnort

Eine Straußwirtschaft darf nur von einem Weingut oder einem Weinbaubetrieb betrieben werden (maximal 4 Monate im Jahr). In der Straußwirtschaft dürfen nur selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Ebenfalls gestattet sind einfache Speisen, wie z.B. Würstchen oder belegte Brote.

Hierzu ist keine Genehmigung erforderlich, der Betrieb der Straußwirtschaft ist aber bei unserem Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen. Sie erhalten dann eine entsprechende Bestätigung mit Merkblättern über einzuhaltende Auflagen.