Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde EichDie Fischereischeine können für 1 Jahr bzw. für 5 Jahre ausgestellt werden. Jugendfischereischeine können grundsätzlich nur für 1 Jahr ausgestellt werden und müssen jedes Jahr verlängert werden. Ab 16 Jahre ist eine Fischereiprüfung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde EichMitzubringen sind:
• Personalausweis oder Reisepass
• Fischereiprüfungsurkunde (bei Erstbeantragung)
• 2 Passbilder (bei Neuausstellung)Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde EichGebühren
• Jahresfischereischein 16,90 €
• 5-Jahresfischereischein 55,00 €
• Jugendfischereischein 7,60 €
• Ersatz bei Verlust 2,60 €Bei Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren sich die Gebühren wie folgt:
• Jahresfischereischein 14,00 €
• 5-Jahresfischereischein 45,50 €Rechtsgrundlage