Kommunale Wärmeplanung
Die Verbandsgemeinde Eich stellt die Weichen für die Zukunft
Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: „Wärmeplanungsgesetz“) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat das Wärmeplanungsgesetz zum 26.04.2025 in Landesrecht überführt (Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetz – AGWPG).
Auch wir in der Verbandsgemeinde Eich bereiten uns aktiv vor denn aufgrund unserer Einwohnerzahl sind wir verpflichtet bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die KWP ist ein langfristiger, strategischer Prozess. Er untersucht systematisch das gesamte Gebiet unserer fünf Ortsgemeinden (Alsheim, Eich, Gimbsheim, Hamm am Rhein und Mettenheim). Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Gebäude von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umgestellt werden können. Eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 steht dabei im Mittelpunkt. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) liefert den Kommunen also einen „Strategie-Plan“ zur Wärmewende. Konkreter gesagt einen Plan, wie die Wärmeversorgung mit nachhaltigen CO2-freien Energiequellen zukünftig erfolgen wird.
Das Projekt lässt sich in vier klaren Schritten untergliedern:
- Bestandsanalyse: Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf und womit wird in unseren Gemeinden geheizt? Die Datengrundlage hierfür stammt von Schornsteinfegern, Behörden, den Energieversorgern, aus Katastern und anderen Bereichen.
- Potenzialanalyse: Welche erneuerbaren Energiequellen – wie zum Beispiel Solarthermie, Biomasse oder Geothermie – lassen sich vor Ort sinnvoll nutzen?
- Zielszenario: Wie sieht das optimale zukünftige Versorgungssystem für unsere Region aus?
- Wärmewendestrategie: Mit welchen konkreten Maßnahmen beginnen wir, um das Ziel zu erreichen?
Was bedeutet das aktuell für die Bürger:innen?
- Die Kommunale Wärmeplanung bedeutet zunächst einmal eine Zunahme an Planungssicherheit, gerade für die Bürgerinnen und Bürger. Denn in jenen Gebieten, in denen beispielsweise ein Wärmenetz als Heizquelle wenig/nicht wahrscheinlich ist, können die Bürger davon ausgehen, dass bei ihnen eine dezentrale Lösung notwendig wird (individuelle Einzel-Lösung, z.B. Wärmepumpe, oder eine Quartierslösung o.ä. in Eigenregie (z.B. „Energiegenossenschaft“). Die Wärmeplanung ist kein Umsetzungs- und auch kein Zwangsinstrument. Das heißt, die darin genannten Gebiete, die sich beispielsweise für Wärmenetze eignen, sind POTENZIELLE Gebiete - das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie dort auch wirklich realisiert werden. Umgekehrt bedeutete es aber auch nicht, dass man sich an ein Wärmenetz in einem bestehenden Wohngebiet anschließen muss, wenn ein solches Wärmenetz entsteht.
