Verwaltungsgebäude

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit in der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Die Verbandsgemeindeverwaltung Eich ist bemüht, ihre Website www.vg-eich.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website www.vg-eich.de als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl.L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei.
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

PDF-Dokumente und Formulare

Die PDF-Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.

Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formularen zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter:

Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Hauptstraße 26

67575 Eich

+49 6246 69-0

+49 6246 69-69

Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 13. Mai 2026 überprüft.

Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf einer durch die VG Eich durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite 
www.vg-eich.de auffallen, können Sie uns das mitteilen unter:

Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Hauptstraße 26

67575 Eich

+49 6246 69-0

+49 6246 69-69

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter:

Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Hauptstraße 26

67575 Eich

+49 6246 69-0

+49 6246 69-69

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite www.vg-eich.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle (Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen) zu wenden.

Bei der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der
Durchsetzungsstelle angesiedelt. Die Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite
https://mastd.rlp.de/ministerium/landesbeauftragte-fuer-die-belange-von-menschen-mit-behinderungen

Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD)

Ellen Kubica

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Ministerium für Sozialies, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

+49 6131 16-5342