Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.

    Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

    Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.

    Blauer Parkausweis:

    • gilt europaweit
    • berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol

    Oranger Parkausweis:

    • gilt bundesweit

    Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:

    • in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
    • unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
    • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
    • während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
    • im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
    • über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist
  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

    • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. 

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.


    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos möglich. Es empfiehlt sich die von den örtlichen Verwaltungen vorgehaltenen Antragsmuster zu verwenden .

  • Weiterführende Informationen

    Neben den allgemeinen Parkerleichterungen, die mit der Ausstellung der Parkberechtigung verbunden sind, gilt zu beachten, dass die Benutzung von ausgewiesenen Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen nur mit dem Blauen EU-Parkausweis gesetzlich zugelassen ist. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende