Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist  im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

    • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.


    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos möglich. Es empfiehlt sich die von den örtlichen Verwaltungen vorgehaltenen Antragsmuster zu verwenden .

  • Weiterführende Informationen

    Neben den allgemeinen Parkerleichterungen, die mit der Ausstellung der Parkberechtigung verbunden sind, gilt zu beachten, dass die Benutzung von ausgewiesenen Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen nur mit dem Blauen EU-Parkausweis gesetzlich zugelassen ist. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende