Weinbergs- und Felderrundfahrten

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Gegenstand der Leistung
    Die angebotene Leistung umfasst die Organisation und Durchführung von Weinbergs- und Felderrundfahrten durch die zuständige Behörde bzw. unter deren Aufsicht stehende Träger. Gegenstand der Fahrten ist ausschließlich die Vermittlung regionaler Kultur, Geschichte und traditioneller Bewirtschaftungsformen der Weinbergs- und Feldlandschaften.

    Die Rundfahrten dienen ausdrücklich der kulturellen Bereicherung, der Pflege des örtlichen Brauchtums sowie der traditionsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Eine gewerbliche Personenbeförderung oder touristische Beförderungsleistung im Sinne des Personenbeförderungsrechts ist nicht Gegenstand dieser Leistung.

    Zweckbestimmung
     Die Durchführung der Weinbergs- und Felderrundfahrten erfolgt mit dem Ziel,

    • die historisch gewachsene Kulturlandschaft erlebbar zu machen, 
    • Kenntnisse über den Weinbau, die Landwirtschaft und deren regionale Besonderheiten zu vermitteln, 
    • lokale Traditionen und Brauchtümer zu erhalten und zu fördern sowie 
    • die Identifikation der Bevölkerung mit der Region zu stärken. 

    Die Fahrten sind daher als kulturelle Veranstaltungen mit Beförderungselement einzuordnen, bei denen das Erleben und Vermitteln von Brauchtum im Vordergrund steht.

  • Rechtsgrundlage

    Die Durchführung der Weinbergs- und Felderrundfahrten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere:

    • der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung, 
    • den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), 
    • dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 22.10.2018, 
    • sowie der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des Amtsgerichts Mainz (Az.: 408 Cs 3200 Js 335/19). 

    Danach sind Weinbergs- und Felderrundfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sofern sie nicht primär der entgeltlichen Personenbeförderung dienen, sondern als Bestandteil einer kulturellen Veranstaltung einzuordnen sind.

    Abgrenzung zur gewerblichen Personenbeförderung
    Die angebotene Leistung stellt keine genehmigungspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes dar, da:

    • der Hauptzweck der Veranstaltung in der Brauchtumspflege liegt, 
    • die Beförderung lediglich eine untergeordnete Nebenleistung darstellt, 
    • kein Linien- oder Gelegenheitsverkehr im klassischen Sinne angeboten wird und 
    • eine Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht. 

    Etwaige Teilnahmebeiträge dienen ausschließlich der Kostendeckung der Veranstaltung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Durchführungsvoraussetzungen
    Die Durchführung der Fahrten ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

    • Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung, 
    • Verwendung geeigneter und sicherer Fahrzeuge (z. B. landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern unter Beachtung der zulässigen Nutzung), 
    • Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmenden (z. B. Sitzgelegenheiten, Sicherungseinrichtungen), 
    • Durchführung im Rahmen klar definierter Strecken innerhalb der Weinbergs- und Feldlagen, 
    • organisatorische Einbindung in ein kulturelles oder traditionelles Veranstaltungskonzept. 

    Verantwortlichkeit und Organisation
    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung liegt bei der veranstaltenden Stelle. Diese hat insbesondere sicherzustellen, dass:

    • die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, 
    • die erforderlichen Genehmigungen oder Ausnahmezulassungen vorliegen, 
    • eine Gefährdung der Teilnehmenden und Dritter ausgeschlossen ist und 
    • die Veranstaltung dem Charakter der Brauchtumspflege entspricht. 

    Charakter der Leistung
    Die Weinbergs- und Felderrundfahrten sind als nicht-kommerzielle, kulturbezogene Veranstaltungen zu verstehen. Sie dienen der Pflege regionaler Identität und Tradition und sind Ausdruck lebendigen Brauchtums. Jegliche Ausgestaltung hat sich an diesem Zweck auszurichten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende