Abgabe für die Wegeunterhaltung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim erheben aufgrund rechtsgültiger Satzungen Beiträge für die jährlichen Unterhaltungskosten der Feld- und Weinbergswege.

    Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der genannten Ortsgemeinden gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind. Ein Grundstück ist durch ein Feld- oder Weinbergsweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtlich nicht ausgeschlossene Möglichkeit besteht, dieses oder einen Teil davon zu Bewirtschaftungszwecken zu erreichen.

    Beitragsmaßstab ist die auf 10 Quadratmeter auf- beziehungsweise abgerundete Grundstücksfläche.

    Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabenbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

    Die Ortsgemeinderäte haben für die Wegeunterhaltung die folgenden Abgabensätze je Hektar Grundstücksfläche beschlossen:

    Hebesätze für Steuern und Abgaben im Haushaltsjahr 2026

    Die Abgabe für die Wegeunterhaltung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung zusammen mit der Grundsteuer festgesetzt und erhoben. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf die eindeutigen Fälligkeitshinweise bei der Grundsteuer verwiesen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende