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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Voraussetzungen
- Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
- Sie
- haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
- sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
- sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.