Fischereischein beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1.  wenn Sie ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der Sie ihren Wohnsitz haben,
    2.  wenn Sie außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der Sie den Fischfang ausüben wollen.
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Die Fischereischeine können für 1 Jahr bzw. für 5 Jahre ausgestellt werden. Jugendfischereischeine können grundsätzlich nur für 1 Jahr ausgestellt werden und müssen jedes Jahr verlängert werden. Ab 16 Jahre ist eine Fischereiprüfung erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Mitzubringen sind:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fischereiprüfungsurkunde (bei Erstbeantragung)
    • 2 Passbilder (bei Neuausstellung)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Gebühren
    • Jahresfischereischein 16,90 €
    • 5-Jahresfischereischein 55,00 €
    • Jugendfischereischein 7,60 €
    • Ersatz bei Verlust 2,60 €

    Bei Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren sich die Gebühren wie folgt:

    • Jahresfischereischein 14,00 €
    • 5-Jahresfischereischein 45,50 €

  • Rechtsgrundlage