Vorläufigen Reisepass beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Lassen Sie Ihr biometrisches Lichtbild direkt in der Behörde anfertigen
    Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit Mai keine Papierfotos mehr für Personalausweise und Reisepässe genutzt werden. Stattdessen erfolgt die Erstellung und Nutzung komplett digital.

    Variante 1: Sie lassen Ihr Foto wie gehabt beim Fotografen oder einem sonstigen Dienstleister anfertigen. Statt Ihnen die Fotos wie bisher in ausgedruckter Form auszuhändigen, werden Ihre Fotos digital für die Passbehörde bereitgestellt. Bei der Vorsprache in unserem Bürgerbüro können unsere Sachbearbeiterinnen das Foto dann entsprechend abrufen und für Ihren Antrag verwenden. Bitte vorab beim Fotografen informieren, ob er diese Leistung anbieten kann.
    Insbesondere bei Ausweisdokumenten von Kleinkindern und Babys empfehlen wir die Fotos auf diese Weise erstellen zu lassen, da hier mehr Möglichkeiten und Zeit zur Verfügung stehen, um ein möglichst biometrisches Bild zu erhalten.

    Variante 2: Sie lassen Ihr Foto direkt im Bürgerbüro von unseren Mitarbeiterinnen erstellen. Ihr Foto wird direkt vom Gerät in den Antrag aufgenommen, es erfolgt auch hier kein Ausdruck in Papierform. Die Gebühr beträgt 6,- € je Bild/Dokument.

  • Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
    • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
  • Voraussetzungen

    • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
      • Flugtickets
      • andere Reiseunterlagen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 26,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 52,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 96,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
  • Weiterführende Informationen