Melderegisterauskunft Erteilung

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

  • Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Einfache Melderegisterauskunft für jede betroffene Person 8,10 €.
    Für gewerbliche Zwecke nach § 44 Abs. 1 BMG - außer Adresshandel - für jede betroffene Person 9,20 €.
    Erweiterte Melderegisterauskunft für die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich nachgewiesen werden muss, 10,00 €.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.