Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eich

    Lassen Sie Ihr biometrisches Lichtbild direkt in der Behörde anfertigen
    Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit Mai keine Papierfotos mehr für Personalausweise und Reisepässe genutzt werden. Stattdessen erfolgt die Erstellung und Nutzung komplett digital.

    Variante 1: Sie lassen Ihr Foto wie gehabt beim Fotografen oder einem sonstigen Dienstleister anfertigen. Statt Ihnen die Fotos wie bisher in ausgedruckter Form auszuhändigen, werden Ihre Fotos digital für die Passbehörde bereitgestellt. Bei der Vorsprache in unserem Bürgerbüro können unsere Sachbearbeiterinnen das Foto dann entsprechend abrufen und für Ihren Antrag verwenden. Bitte vorab beim Fotografen informieren, ob er diese Leistung anbieten kann.
    Insbesondere bei Ausweisdokumenten von Kleinkindern und Babys empfehlen wir die Fotos auf diese Weise erstellen zu lassen, da hier mehr Möglichkeiten und Zeit zur Verfügung stehen, um ein möglichst biometrisches Bild zu erhalten.

    Variante 2: Sie lassen Ihr Foto direkt im Bürgerbüro von unseren Mitarbeiterinnen erstellen. Ihr Foto wird direkt vom Gerät in den Antrag aufgenommen, es erfolgt auch hier kein Ausdruck in Papierform. Die Gebühr beträgt 6,- € je Bild/Dokument.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
      • bisheriger Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 82,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 60,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage